Anpassung Co2-Zuschlag ab 1. Januar 2023

Seit 2021 verrechnen wir einen CO2-Zuschlag. Neu enthält dieser Zuschlag auch einen Anteil der gestiegenen Energiekosten.
Da der Zement Haupttreiber dieser beiden Kostenblöcke ist, hängt die Höhe dieses Zuschlags von der enthaltenen Zementart
und -menge des Betons ab. Die Verrechnung erfolgt als separate Position und ist nicht rabattierbar.

 

 

 

 

 

Bei normierten Betonsorten wird als Basis der Mindestzementgehalt (MZG) nach Norm verwendet.
Hier zwei Rechnungsbeispiele:
Sorte A mit Optimo, MZG 280 kg/m3: 280 kg/m3* Fr. 0.0278/kg = Fr. 7.78/m3
«Winter-SCC» C824 mit Normo, MZG 330 kg/m3: 330 kg/m3* Fr. 0.0309/kg = Fr. 10.20/m3